Direkt zum Inhalt

EU: Unterstützung bei der Durchführungsüberwachung der nationalen Programme für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor (Rahmenvertrag MARE/2009/08)

Hintergrund

Die Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (GD MARE) ist die Kommissionsdienststelle, die für die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der integrierten Meerespolitik (IMP) zuständig ist. Die GFP ist ein Rechtsrahmen für das Management der europäischen Fischereiflotten und die Erhaltung der Fischbestände, während die IMP darauf abzielt, einen kohärenten Ansatz für maritime Angelegenheiten zu schaffen und die Koordinierung zwischen den verschiedenen Politikbereichen zu verbessern.

Die Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Gutachten zur GFP (bekannt als Datenerhebungsrahmen, DCF) verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erhebung biologischer, technischer, ökologischer und sozioökonomischer Daten im Rahmen mehrjähriger nationaler Programme. Diese Programme müssen im Einklang mit dem durch Kommissionsbeschluss genehmigten Gemeinschaftsprogramm erstellt werden.

Um eine qualitativ hochwertige Datengrundlage für wissenschaftliche Gutachten zur Gestaltung der Fischereipolitik zu gewährleisten, haben die Mitgliedstaaten gemäß der Rahmenregelung für die Datenerhebung weitere Verpflichtungen in Bezug auf die Datenverwaltung und -nutzung, insbesondere die Datenerhebung und -speicherung, die Sicherung der Datenqualität und -gültigkeit sowie die Datenverarbeitung und -übermittlung.

Ziele

Das übergeordnete Ziel dieses Rahmenvertrags ist die Überwachung der Durchführung der nationalen Programme innerhalb der gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und die Unterstützung wissenschaftlicher Gutachten zur GFP sowie anderer Verpflichtungen im Rahmen der DCF.

Innerhalb des Rahmenvertrags werden zwei verschiedene Arten von Verträgen implementiert: der horizontale spezifische Vertrag und die spezifischen Verträge für Feldarbeit.

Aktivitäten und Ergebnisse

Tätigkeiten im Rahmen des horizontalen Einzelvertrags:

  • Festlegung des Fahrplans für die durchzuführenden Aktivitäten
  • Festlegung des Arbeitsprogramms vor Ort (zu besuchende EU-Mitgliedstaaten)
  • Bewertung und Evaluierung der durchgeführten Aktivitäten am Ende des Vertrages
  • Empfehlungen zu den Bereichen/EU-Mitgliedstaaten, die ein besonderes Follow-up erfordern
  • Berichterstattung

Aktivitäten im Rahmen der spezifischen Verträge für die Feldarbeit:

  • Überprüfung, ob die einzelnen Mitgliedstaaten alle in den Programmen angegebenen Daten nach den DCF-Methoden erheben
  • Überprüfung der Existenz und des Funktionierens nationaler Datenbanken
  • Überprüfung des Vorhandenseins einer Website, die als Ablage für alle Informationen dient
  • Bewertung, ob die Mitgliedstaaten eine angemessene Qualitätskontrolle für die Datenerhebung und -übermittlung konzipiert haben und anwenden
  • Überprüfung, ob die Mitgliedstaaten die Daten zu Datensätzen verarbeitet und aggregiert haben

Beginn:

2010

Ende:

2014

Federführend:

Nein

Region:

Europe

Land:

EU Member States

Klient:

EU

Sektor:

Datenmanagement, Informationssysteme, IKT

Fischerei